Fahrschule Dashmir Ibraimi

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Fahrlehrer und Lernfahrenden. Abweichende Regelungen, die schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart werden, gehen vorgegenüber dieser Fassung vor.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen der Fahrschule Dashmir Ibraimi (nachfolgend «Fahrschule» bzw. «Fahrlehrer») im Zusammenhang mit der praktischen Fahrausbildung Führerscheinkategorie B sowie begleitende Beratungs- und Koordinationstätigkeiten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche vereinbarte Buchung (Schrift, E-Mail, WhatsApp) oder durch faktische Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistung zustande, je nach Vorgespräch. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um die AGB zu ändern.

3. Voraussetzungen Lernfahrender

Die Lernfahrende / der Lernfahrende verpflichtet sich insbesondere

  • den gültigen Lernfahrausweis jederzeit mitzuführen und dem Fahrlehrer auf Verlangen zu zeigen. Fehlt der Ausweis, kann die Lektion aus Sicherheitsgründen ausfallen; die Fahrschule kann in diesem Fall die Lektion nach Tarif in Rechnung stellen.
  • vorgeschriebene Sehhilfen zu tragen und den Anweisungen während des Unterrichts zu folgen, soweit sie verkehrssicherheitsrelevant sind.
  • pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen. Verspätungen gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zulasten der Lektionsdauer.

4. Umfang der Ausbildung

Es werden Fahrstunden in der Führerscheinkategorie B angeboten, orientiert an den Anforderungen des Strassenverkehrs- und Ausbildungsrechts. Die Dauer der einzelnen Lektion entspricht der auf der Angebotsseite ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Einheit, typischerweise 60 Minuten inkl. Ein- und Auskurven, sofern nichts anderes schriftlich fixiert ist.

Massgeblich für die Ausbildungsinhalte sind die Vorgaben im erlassenen Ausbildungsplan und allfällige kantonale Vorgaben, nicht ausschliesslich dieser Text.

5. Preise & Zahlung

Es gelten die auf der Webseite publizierten oder individuell bestätigten Preise. Die Fahrschule behält sich vor, Preise anzupassen, sofern längere Ausbildungsverläufe fortgeschrieben werden; laufend gebuchte Pakete richten sich nach der jeweiligen Preisbestätigung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Rechnungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist zahlbar, sofern nicht bar an der Fahrstunde anders geregelt.

6. Termine, Absage, Nicht-Teilnahme

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine Abmeldung muss mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn (Telefon, SMS oder E-Mail) erfolgen, damit kein Fahrstunden-Entgelt fällig wird. Kurzfristigere Absagen (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen ohne wichtigen Grund (z. B. nachweisbarer Notfall) berechtigen die Fahrschule, die vollständige Fahrstunde in Rechnung zu stellen.

Die genannte Frist (24 Stunden) kann bei Bedarf mit dem Fahrlehrer anders geregelt werden.

Kontakt: +41 76 495 88 98 oder info@fahrschule-id.ch.

7. Ausfall, höhere Gewalt

Sollte der Fahrlehrer wegen Krankheit, Fahrzeugdefekt, behördlicher Massnahme oder vergleichbarer Umstände ausfallen, wird ein Ersatztermin vorgeschlagen. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet oder rückerstattet, soweit keine Ausbildungsleistung erbracht werden konnte.

8. Fahrzeug, Haftung, Versicherung

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Regel im schulüblichen Ausbildungsfahrzeug des Fahrlehrers, das vorschriftsmässig versichert ist. Lernfahrende, die trotz Anleitung bewusst vorschriftswidrigen Anweisungen widersprechen, können für daraus entstehende Schäden im Rahmen des Gesetzes in Anspruch genommen werden. Die Haftung des Fahrlehrers für leichte fahrlässige Schäden ist begrenzt, soweit zwingendes Recht dies zulässt. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug liegen in der Obhut der Lernfahrenden, soweit nichts anderes vereinbart.

9. Medien, Bilder, Geheimhaltung

Aufnahmen von Lernfahrenden zu Werbezwecken erfolgen ausschliesslich mit vorgängiger Einwilligung. Die Fahrschule verweist für Personendaten auf die Datenschutzerklärung.

10. AGB-Änderungen

Wir können die AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist der Zeitpunkt der jeweiligen Bestätigung / Buchung. Laufende Verträge richten sich nach der jeweils mitgeteilten Fassung, es sei denn, geltendes Recht untersagt rückwirkende Änderungen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht, vorbehaltlich zwingendem Konsumentenschutz, wo anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der ordentliche Rechtspfad am Sitz des Fahrlehrers in Laufen BL und Umgebung bzw. die zuständigen Gerichte des Kantons Basel-Landschaft.

12. Verweis rechtliches Dossier

Ergänzend gelten unser Impressum und die Datenschutzerklärung.

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